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   BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72   

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https://dejure.org/1975,1098
BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72 (https://dejure.org/1975,1098)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1975 - IV C 58.72 (https://dejure.org/1975,1098)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1975 - IV C 58.72 (https://dejure.org/1975,1098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalten eines Verkaufsplatzes und Ausstellungsplatzes für Wohnwagen auf einem gepachteten Grundstück an einer Bundesstraße - Antrag einer Ausnahme von dem Anbauverbot für einen Verkaufs- und Ausstellungsplatz - Verkaufs- und Ausstellungsplatz als bauliche Anlage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausnahme vom Anbauverbot - Verkaufsplatz - Ausstellungsplatz als bauliche Anlage - Ortsdurchfahrten - Reichweite des Anbauverbotes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1975, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Ortsdurchfahrten sind im Sinne des § 9 Abs. 1 FStrG 1974 dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (im Anschluß an das Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 -).

    Die letztere Frage beantwortet sich - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - (DÖV 1975, 574) dargelegt hat - nach sowohl tatsächlichen als auch rechtlichen Gesichtspunkten.

    Vielmehr ist - insoweit ebenfalls im Anschluß an die grundsätzlichen Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - (a.a.O.) von folgendem auszugehen:.

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Darauf kann sich der Kläger jedoch nicht mit Erfolg unter dem Gesichtspunkt einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition" berufen (vgl. dazu Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] sowie Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - in BauR 1975, 253).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72

    Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - in DÖV 1975, 572).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen dem fernstraßenrechtlichen Anbauverbot und der durch das Bebauungsrecht geprägten Situation der verbotsbetroffenen Grundstücke muß hier entsprechend das gelten, was der erkennende Senat zu § 127 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - für die in dieser Vorschrift vorausgesetzte Bestimmung zum Anbau entschieden hat (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - in Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15): Ebenso wie dort eine Straße dann als zum Anbau "bestimmt" anzusehen ist, wenn an ihr - tatsächlich - gebaut werden kann und - rechtlich - gebaut werden darf, sind im Sinne des § 9 Abs. 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 ff. BBauG - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Diese Anlagen, insbesondere der Lichtmast auf dem Flurstück 33 sowie das Firmenschild mit Fahnenmasten und Doppellampen auf dem Flurstück 36, waren nicht nur - soweit überhaupt - Werbeanlagen im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG, sondern ebenso auch Hochbauten im Sinne des Absatzes 1 (vgl. dazu Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 44.72

    Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72
    Darauf kann sich der Kläger jedoch nicht mit Erfolg unter dem Gesichtspunkt einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition" berufen (vgl. dazu Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] sowie Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - in BauR 1975, 253).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Bereits der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 58.72 - (Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 16 S. 19 [22]) entschieden, daß für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Erschließungsanlagen die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstuck nur erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist.
  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

    Bereits der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 22. August 1975 (BVerwG IV C 58.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 16 S. 19 [22]) entschieden, daß für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Erschließungsanlagen die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück nur erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1980 - 6 A 39/79

    Voraussetzung der Einordnung eines Ortsteiles zum Innenbereich; Qualifizierung

    Zur Erschließung bestimmt ist eine Straße nur, wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich als auch rechtlich zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 04.04.1975, a.a.O.; Urt. v. 22.08.1975 - BVerwG IV C 58.72 -, BauR 1975, 408 [409]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 4 B 93.80

    Divergenz in der Rechtsprechung - Die sog. Verfahrensrüge "Verletzung der

    Die Behauptung der Beschwerde, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 22. Februar 1965 - BVerwG IV C 22.65 - Buchholz 406.18 Art. 14 Württ.BauO Nr. 1 S. 1 [3] und vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV C 58.72 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25 S. 32 f. abweiche, trifft nicht zu.
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